KFZ Haftpflicht: So sparen Fahranfänger

Dass eine KFZ Haftpflicht gesetzlich vorgeschrieben ist und somit von jedem Autobesitzer abgeschlossen werden muss, ist bekannt – auch die meisten jungen Fahrzeuginhaber wissen das. Was jedoch eher wenigen bewusst ist: Für Fahranfänger gibt es bezüglich der KFZ Haftpflicht eine günstige und rentable Möglichkeit, nämlich über eine Zweitwagenversicherung, die über eine dritte Person läuft. Der Versicherungsnehmer, der in der Regel ein Freund oder Familienmitglied des Führerscheinneulings ist, muss schon einen Erstwagen besitzen.

Für Fahranfänger besitzt diese Option der KFZ Haftpflicht einige Vorzüge gegenüber einem eigenständigen Versicherungsvertrag. Da der betreffende Wagen als Zweitwagen versichert ist, gestalten sich die Versicherungsbeiträge niedriger. Ist das Fahrzeug bei derselben Versicherungsgesellschaft unter Vertrag wie der Erstwagen, ergeben sich noch weitere Vergünstigungen. Der Versicherungsnehmer ist bei einer solchen Regelung natürlich derjenige, auf den auch der Erstwagen angemeldet ist.

Weiterhin von Vorteil für den Fahranfänger, der eine solche KFZ Haftpflicht wählt, ist die bessere Einteilung in die Schadenfreiheitsklassen. Bei einer eigenständigen KFZ Haftpflicht wird mit der Klasse 0 begonnen, bei einer Zweitwagenversicherung mit mindestens ½ oder sogar der Klasse des Erstwagens. Dieser Umstand wirkt sich auf lange Sicht positiv auf für den Fahranfänger und dessen KFZ Haftpflicht aus, da sich auf diese Weise weitere Rabatte ergeben. Aus diesem Grund ist die Zweitwagenversicherung für den Fahranfänger als KFZ Haftpflicht nur zu empfehlen.